- familienplanung.de
- Schwangerschaft & Geburt
- Recht und Finanzen
- Wenn Sie alleinerziehend sind oder sein werden
Wenn Sie alleinerziehend sind oder sein werden
Sie müssen trotzdem nicht alles allein schaffen. Es gibt Möglichkeiten der Unterstützung und Ansprüche auf finanzielle Leistungen.
Wenn ein Kind nur bei einem Elternteil lebt, zum Beispiel nach einer Trennung oder Scheidung, muss sich der andere Elternteil an der Pflege und Erziehung des Kindes beteiligen, indem er regelmäßig einen bestimmten Geldbetrag als Unterhalt zahlt.
Das Familienportal informiert über die Höhe des Unterhalts und über Beratungsmöglichkeiten.
Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden, wenn der andere Elternteil keinen, einen zu geringen oder nur unregelmäßigen Unterhalt für das Kind zahlt.
In dem Video des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) wird in 10 Sprachen erklärt, was ein Unterhaltsvorschuss ist, wer ihn bekommt und wie hoch er ist.
Das Familienportal informiert über den Anspruch und die mögliche Höhe des Unterhaltsvorschusses und wo er beantragt werden kann.
Der Entlastungsbetrag ist ein Steuerfreibetrag für Alleinerziehende. Damit soll den höheren Haushaltskosten von Alleinerziehenden steuerlich Rechnung getragen werden.
Das Video des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) erklärt den Entlastungsbetrag und wie er steuerlich berücksichtigt wird.
Kindergeld wird für ein Kind immer nur einem Elternteil gezahlt. Wenn die Eltern getrennt leben, dann bekommt das Elternteil das Kindergeld, bei dem das Kind die meiste Zeit lebt. Haben die Eltern das Wechselmodell vereinbart, erhält der Elternteil das Kindergeld, bei dem das Kind mit Hauptwohnsitz gemeldet ist. Die Aufteilung des Kindergeldes regeln die Eltern dann untereinander.
Wenn der andere Elternteil Unterhalt zahlen muss, dann verringert sich der Unterhalt um die Hälfte des Kindergeldes.
Als alleinerziehendes Elternteil haben Sie denselben Anspruch auf Elterngeld wie Elternpaare. Sie können auch den Partnerschaftsbonus und die Partnermonate für sich nutzen.
Das Familienportal informiert über die Voraussetzungen und Besonderheiten des Elterngelds, wenn ein Elternteil alleinerziehend ist.
Wenn das Geld trotz Einkommen nicht reicht, haben Familien und Alleinerziehende die Möglichkeit, den Kinderzuschlag zu beantragen.
Die Broschüre des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) informiert über die Voraussetzungen für eine Bewilligung des Kinderzuschlags. Dazu gibt es praktische Tipps, anschauliche Beispiele und eine Übersicht, welche Leistungen zuerst beantragt werden müssen.
Sie befinden sich in einer finanziell schwierigen Situation und erwarten ein Baby? Die Bundesstiftung Mutter und Kind hilft unbürokratisch, zum Beispiel bei der Anschaffung von Schwangerschaftsbekleidung, der Erstausstattung des Kindes, der Weiterführung des Haushalts, der Wohnungseinrichtung sowie der Betreuung des Kleinkindes, etwa um eine Ausbildung beenden zu können.